Familien unterstützender Dienst – Betreuungsleistungen
FuD – wenn der Alltag belastet
Ein Kind mit Behinderung oder eingeschränkten Alltags- und Teilhabekompetenzen benötigt oft in vielen Lebensbereichen Begleitung und Hilfestellung. Die Zeit für die Betreuung, Pflege und Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten nimmt oft den gesamten Tag in Anspruch und wird in der Regel fast ausschließlich von Familienangehörigen aufgebracht. Die Familien stehen damit vor besonderen Herausforderungen, die nicht selten große physische und psychische Belastungen darstellen.
FuD – die Familie im Mittelpunkt
Mit unserem Familienunterstützenden Dienst (FuD) bieten wir diesen Familien ambulante, unterstützende Hilfen im häuslichen Umfeld.
Wir betreuen Kinder, wenn Eltern Freiräume benötigen, wenn die Kraftreserven verbraucht sind und Termine sich mal wieder überschlagen.
Wir bieten eine hohe Qualität der Betreuung durch einfühlsame und verlässliche Mitarbeiter:innen.
Wir schaffen betreuenden und pflegenden Angehörigen Zeit für Erholung und Zeit für sich selbst. Wir geben Familien die Möglichkeit zur Stärkung damit sie auch weiterhin die verantwortungsvolle Aufgabe der täglichen Betreuung ihres Kindes mit Freude ausführen können und stärken die sozialen Beziehungen in der Familie.
FuD – so geht es
Der Familienunterstützende Dienst wird von Eltern in Anspruch genommen, die für ihr Kind einen vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgestellten Leistungsanspruch besitzen. Für diesen Leistungsanspruch muss beim Kind eine erhöhte oder erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegen.
Die Pflegekasse tritt in diesen Fällen im Rahmen des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes oder der Verhinderungspflege als Kostenträger für die zweckgebundenen Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes ein.
Für Fragen zu den Leistungsvoraussetzungen, nähere Auskünfte und Beratung stehen wir gerne zur Verfügung.
Ansprechpartnerin: Tanja Erdmann
Telefon: 04821-13588-85
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